Liefern Sie ein

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Wann erfolgt die Abrechnung?
Auszahlungen

Um Ihre Provisionen zu berechnen und auszahlen zu können, bedarf es nicht nur der erfolgreichen Auktion, sondern auch Zeit. Im nachfolgenden Beispiel möchte ich Ihnen den Grund dafür erklären. Bei der Auktion ersteigert ein Kunde Ihre eingelieferte Ware verbindlich. Das heißt, dass nach den Gesetzen, die der Auktionator zu befolgen hat, kein Rückgaberecht an der Ware besteht. Dies begründet sich daraus, dass der Kunde die Möglichkeit hatte, die Ware (ob im Internet oder direkt in unseren Räumen) zu begutachten. Ein Widerrufsrecht entfällt außerdem, da es sich nicht um einen alltäglichen Verkauf handelt, wie er im Fernabgabegesetz oder BGB beschrieben ist. Entgegen der Auktion ist der Nachverkauf allerdings als "normaler" Verkauf anzusehen. Hier spielt demnach auch wieder das Widerrufsrecht/Rückgaberecht eine Rolle. Wir haben uns entschlossen, dem Kunden ein Widerrufsrecht/Rückgaberecht von 14 Tagen einzuräumen. In der Zeit darf und kann der Kunde die Ware auf Fehler und Qualität prüfen und bei Nichtgefallen wieder zurückschicken. Die Portokosten sind hier von dem Kunden zu tragen.

Ein Beispiel für die Erstellung der Abrechnung:

Die Auktion beginnt und endet am Samstag, 23.09.2017 (Vorbesichtigung ab 12:00 Uhr, Auktionsbeginn: 14:00 Uhr)

Der Nachverkauf dauert bei uns in der Regel bis 4 Wochen nach der Auktion. Das heißt, Ende des Nachverkaufs ist der Sonntag, 22.10.2017.
Bedingt durch die Gesetzeslage und die Einräumung des Widerrufsrechts von 14 Tagen kann der Kunde, wenn er am 22.10.2017 einen Artikel im Nachverkauf erstanden hat, den Artikel bis zum Sonntag, 05.11.2017 zurückgeben.Er würde dann in der Wiche bis zum 12.11.2017 bei uns eintreffen und der Fall würde entsprechend bearbeitet werden. Hierzu gehört die Stornierung des Kaufes, die Erstattung des Geldes und die entsprechende Lagerung des Artikels.

Die Erstellung der Abrechnung würde also frühstens am 13.11.2017 erfolgen. Die Auszahlung erfolgt dann in der Regel zeitnah.

Es können jedoch auch noch Verzögerungen auftreten. Diese sind darin begründet, dass ein Kunde den in Rechnung gestellten Betrag nicht zahlt. Dann wird unser Inkassobüro tätig und die Auszahlung verzögert sich geringfügig.

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Bedingungen zur Versteigerung
AGB
Mit der Teilnahme an der Auktion ( in jeder Form ) werden folgende Bedingungen anerkannt. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Spott / Versteigerer Jörg Spott im fremden Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Eigenware ist davon ausgeschlossen. Sie wird gesondert gekennzeichnet. Die Beschreibungen in den Versteigerungslisten bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangten Gegenstände können mindestens 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert) in dem sie sich befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen, den Zuschlag zurücknehmen und neu ausbieten lassen. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Das Eigentum wird erst nach vollständigem Zahlungseingang im Auktionshaus übertragen. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiter zu veräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 19 % inkl. MwSt. erhoben, sofern der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar oder per EC- Karte in der gültigen Währung zur Zt. Euro an den Auktionator bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Auktionsaufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet. Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und die Sache kann nochmals auf seine Kosten versteigert werden. In diesem Fall haftet der o.g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch. Die Aufgebote erfolgen bis 20€ mit mind. 1€, bis 100€ mit mind. 5€, bis 500€ mit mind. 10€, bis 5000€ mit mind. 100€, ab 5000€ mit mind. 500€. Die ersteigerten Sachen bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers bis die Kaufgelder und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Bei unter Vorbehalt erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Untergebot zugestimmt hat. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadenersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt. Erfüllungsort ist für beide Parteien Berlin. Die Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend für den freihändigen Nachverkauf. Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so werden diese durch eine wirksame ersetzt, die dem angestrebten Ziel entspricht.

Auktionshaus Spott
Jörg Spott
Straße am Flugplatz 6 A
12487 Berlin-Johannisthal

Berlin, im Oktober 2010

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Auktionshaus-Regeln
Allgemeine Regeln bei einer Auktion
Mit der Teilnahme an der Auktion (in schriftlicher oder persönlicher Form) bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Bedingungen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlag befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe Beschädigungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis berücksichtigt. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der persönlichen Vorbesichtigung. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Es wird geraten, sich vom Zustand der Sache zu überzeugen oder schriftlich nachzufragen. Die im Katalog angegebenen Zustandsbeschreibungen sind nur als Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen gedacht. Das tatsächliche Alter, die Herkunft und der individuelle Zustand der einzelnen Auktionsobjekte sind allgemein bei den Limitpreisen berücksichtigt. Normale, altersbedingte Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwähnt. Auf "Beschädigungen" (besch.),"Bestoßungen" (best.) und "Restaurierungen" (rest.) wird in der Katalogbeschreibung hingewiesen, nur sofern diese für den Sachbearbeiter erkennbar waren. Den Interessenten steht es frei, sich über Ausmaß, Umfang bzw. Art selbst zu erkundigen und die Besichtigung wahrzunehmen. Es gibt ausnahmslos keinerlei Gewährleistung und auch kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht, auch nicht bei Mängeln (siehe dazu auch Punkt 2 bis 4 dieser Bedingungen). Für den Ersteigerer sind die abgegebenen Gebote bindend (egal ob in schriftlicher Form vor der Auktion oder persönlich während der Auktion), für den Auktionator jedoch freibleibend. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer nicht der Titel des Objekts. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für Schaden und Verlust auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an der versteigerten Sache jedoch erst mit vollständiger Bezahlung. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Gebote mit Vorbehalts-Zuschlägen sind für den Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 19% an den Versteigerer zu entrichten, incl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder per Überweisung innerhalb 7 Tagen. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug kommen zum ursprünglichen Rechnungsbetrag die Kosten des Verzugsschadens hinzu (u.a. 5 Euro pro Mahnschreiben, ab 14 Tage nach der Auktion zusätzlich 3 Euro pro Position für zusätzlichen Abrechnungsaufwand mit dem Einlieferer). Für am Auktionstag ersteigerte und bezahlte Ware gilt ein Aufgeld von 19 % inclusive 19% Mehrwertsteuer. Ersteigerte Gegenstände werden erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu 5,00 Euro anfallen kann. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.

Des weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen:

Berlin in 2016

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